Auf Grund der Vielzahl der möglichen Aufgaben bei der Gutachtenerstellung ist eine geregelte Preisabgabe hier nicht möglich, da die Vergütung im direktem Verhältnis zum Umfang, der Zugänglichkeit und dem Schwierigkeitsgrad der Begutachtung steht.
folgende Sätze kommen zur Verrechnung:
Stundensatz | 60,00 - 135,00 € | / Stunde |
Fahrkosten | 0,45 € | / km |
Foto Original/Farbausdruck | 2,00 € | / Stück |
Foto Abzug | 0,50 € | / Stück |
Schreiben Original | 2,00 € | / Seite |
Schreiben Abzug | 0,50 € | / Seite |
Die Honorare für Gutachten, welche über die Gerichte beauftragt werden, richten sich
grundsätzlich nach dem aktuellen Justiz-Vergütungs-und Entschädigungs-Gesetz! (JVEG)
Die angegebenen Verrechnungsätze sind Nettobeträge, denen die gestzliche 19 % tige MwSt
noch hinzuzurechnen ist.
Für die Betreuung von Projekten können auch Pauschalvereinbarungen getroffen werden!
Genauere Angaben oder ein individuelles Angebot erhalten Sie auf Anfrage.
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