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| öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger der Handwerkskammer Cottbus für das Dachdeckerhandwerk
§ CE DIN Fachregel |
Sachverständiger kann sich jeder, der denkt dass er Sachverstand hat, nennen. Der Begriff "Sachverständiger" ist nicht geschützt.
Zwar hat der BGH festgestellt, dass jemand der sich Sachverständigerr nennt, zumindest eine Berufsausbildung in dem Fachgebiet absolviert haben muss, was jedoch kein Garant für fachlich einwandfreie, unparteiliche Arbeit ist. Die Vorausssetzungen für öffentlich bestellte Sachverständigen sind in besonderen Bestimmungen gesetzlich geregelt. Öffentlich bestellte Sachverständige müssen einen Eid darauf ablegen, dass sie Ihre Aufgaben unparteilich, unabhängig, gewissenhaft, weisungsfrei und persönlich erstatten. Voraussetzung für die öffentliche Bestellung ist, der Nachweis der besonderen Sachkunde sowie das keine Bedenken gegen die persönliche Integrität bestehen. |